Gastronomy measures

Bei einem Besuch unserer Gastronomiebetriebe sind folgende Auflagen des Bundesministeriums uneingeschränkt zu beachten:

  • Ab einem Aufenthalt von 15 min. im Lokal ist der Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr der Kunden bereitzuhalten (2G-Regel – geimpft oder genesen) sowie Erhebung der Kontaktdaten verpflichtend.
  • Für Mitarbeiter der Gastronomiebetriebe gilt die 3-G-Regel-
  • Im Vorfeld ist nach Möglichkeit ein Tisch zu reservieren.