Bei einem Besuch unserer Gastronomiebetriebe sind folgende Auflagen des Bundesministeriums uneingeschränkt zu beachten:
- Ab einem Aufenthalt von 15 min. im Lokal ist der Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr der Kunden bereitzuhalten (2G-Regel – geimpft oder genesen) sowie Erhebung der Kontaktdaten verpflichtend.
- Für Mitarbeiter der Gastronomiebetriebe gilt die 3-G-Regel-
- Im Vorfeld ist nach Möglichkeit ein Tisch zu reservieren.